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   BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16 (EP)   

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BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16 (EP) (https://dejure.org/2022,34872)
BPatG, Entscheidung vom 08.11.2022 - 6 Ni 32/16 (EP) (https://dejure.org/2022,34872)
BPatG, Entscheidung vom 08. November 2022 - 6 Ni 32/16 (EP) (https://dejure.org/2022,34872)
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  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 630/12

    Kostenfestsetzung nach Kindesunterhaltsklage eines Jobcenters aus übergegangenem

    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    In der jüngeren Rechtsprechung und in der Literatur werde davon ausgegangen, dass das Entsenden von Mitarbeitern, deren Kernaufgabe in der Führung von Gerichtsprozessen liege, keinen Vermögensnachteil nach sich ziehen könne, da sie genau der Aufgabe nachkämen, für die sie eingestellt worden seien (unter Hinweis u. a. auf BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 630/12).

    Der insoweit in Bezug genommene Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 (Az.: XII ZB 630/12) führe nicht weiter, weil - abweichend vom vorliegenden Fall - Antragsteller dort eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II gewesen sei, deren Aufgabe nach § 33 Abs. 1 SGB II gerade auch die Durchsetzung von Ansprüchen und ggf. deren gerichtliche Geltendmachung gewesen sei.

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 630/12, NJW-RR 2014, 1096) darauf verweist, dass eine Erstattung abzulehnen sei, wenn die Terminswahrnehmung durch den sachbearbeitenden Mitarbeiter der Partei gerade zu den ihm übertragenen Aufgaben gehöre, führt dies hier nicht zu einer anderen Beurteilung.

  • OLG Frankfurt, 12.08.2019 - 6 W 49/19

    Kostenfestsetzung: Erstattung des infolge Teilnahme an einer mündlichen

    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    Auch für gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von juristischen Personen sowie den Leiter einer Patentabteilung stelle die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung einen erstattungsfähigen Sonderaufwand dar (unter Hinweis auf OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15; OLG Hamm Beschluss vom 25. Januar 1996 - 23 W 348/95, NJW-RR 1997, 767; OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 8 W 135/91, JurBüro 1991, 1089 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2019 - 6 W 49/19, NJW-RR 2019, 1469 -1470).

    Demgegenüber könne die im angefochtenen Beschluss in Bezug genommene Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 12. August 2019 - 6 W 49/19) nicht herangezogen werden, da sie im Zusammenhang mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den wichtigen Punkt der konkreten Aufgabenverteilung und der damit verbundenen anderweitigen Gewinnerzielung übersehe und den Nachteilsbegriff zu weit auslege.

    wenn es sich bei dem Vertreter der juristischen Person, der an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, um den Leiter der Patentabteilung gehandelt hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2019 - 6 W 49/19, NJW-RR 2019, 1469 Rdnr. 12).

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres

    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    Während der für den Gerichtstermin aufgewendeten Zeit stehe er zu einer anderweitigen dienstlichen Tätigkeit nicht zur Verfügung (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - VI ZB 63/07, NJW 2009, 1001; VG Aachen, Beschluss vom 17. April 2009 - 6 K 287/07, BeckRS 2009, 33286).

    Von dieser Verweisung ist, auch wenn sie ausdrücklich nur die "Zeitversäumnis" nennt, auch eine Entschädigung für Verdienstausfall im Sinne des § 22 JVEG erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - VI ZB 63/07, NJW 2009, 1001 Rdnr. 9).

  • BVerfG, 08.01.2001 - 1 BvR 2170/00

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz mit

    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    Allerdings hätte eine entsprechende Anwendung dieser Regelung zur Folge, dass der Beklagten als Erinnerungsführerin im Ergebnis jede Möglichkeit der richterlichen Überprüfung der Entscheidung des Rechtspflegers verwehrt wäre, was mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht in Einklang steht (vgl. BVerfGE, Nichtannahmebeschluss vom 8. Januar 2001 - 1 BvR 2170/00, NJW-RR 2001, 1077).
  • OLG Hamm, 25.01.1996 - 23 W 348/95
    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    Auch für gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von juristischen Personen sowie den Leiter einer Patentabteilung stelle die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung einen erstattungsfähigen Sonderaufwand dar (unter Hinweis auf OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15; OLG Hamm Beschluss vom 25. Januar 1996 - 23 W 348/95, NJW-RR 1997, 767; OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 8 W 135/91, JurBüro 1991, 1089 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2019 - 6 W 49/19, NJW-RR 2019, 1469 -1470).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1986 - 12 W 135/86

    Beweisaufnahmetermin; Kosten für persönliche Anwesenheit; Rechtsverfolgung;

    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    Da die Teilnahme der Partei am Verhandlungstermin zu ihren grundlegenden prozessualen Rechten gehört, sind die Kosten einer Reise der Partei oder eines ihrer Angestellten zum Verhandlungstermin nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich als notwendige Kosten erstattungsfähig, und zwar auch dann, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der Partei nicht angeordnet hat (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, NJW-RR 2008, 654 Rdnr. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 1986 - 12 W 135/86, …
  • OLG Hamburg, 24.05.1991 - 8 W 135/91
    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    Auch für gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von juristischen Personen sowie den Leiter einer Patentabteilung stelle die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung einen erstattungsfähigen Sonderaufwand dar (unter Hinweis auf OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15; OLG Hamm Beschluss vom 25. Januar 1996 - 23 W 348/95, NJW-RR 1997, 767; OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 8 W 135/91, JurBüro 1991, 1089 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. August 2019 - 6 W 49/19, NJW-RR 2019, 1469 -1470).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    Da die Teilnahme der Partei am Verhandlungstermin zu ihren grundlegenden prozessualen Rechten gehört, sind die Kosten einer Reise der Partei oder eines ihrer Angestellten zum Verhandlungstermin nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich als notwendige Kosten erstattungsfähig, und zwar auch dann, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der Partei nicht angeordnet hat (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, NJW-RR 2008, 654 Rdnr. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 1986 - 12 W 135/86, …
  • BPatG, 24.10.2019 - 7 Ni 10/19
    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    In einer Rechtsabteilung kommen auf einen Patent Litigation Counsel regelmäßig jedoch auch weitere typische Tätigkeiten zu, wie die Vorbereitung von eigenen Rechtsstreitigkeiten und die interne Befassung mit Klagen gegen ein Unternehmen, sei es die Aushandlung und der Abschluss von Lizenzverträgen und die Ausarbeitung von Patentanmeldungen (so auch BPatG, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 7 Ni 10/19 (EP), KoF 48/20; BPatG, Beschluss vom 27. September 2021 - 2 Ni 28/16 (EP), KoF 37/20).
  • VG Aachen, 17.04.2009 - 6 K 287/07

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus BPatG, 08.11.2022 - 6 Ni 32/16
    Während der für den Gerichtstermin aufgewendeten Zeit stehe er zu einer anderweitigen dienstlichen Tätigkeit nicht zur Verfügung (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - VI ZB 63/07, NJW 2009, 1001; VG Aachen, Beschluss vom 17. April 2009 - 6 K 287/07, BeckRS 2009, 33286).
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